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L94405 Krankenanstalt Spital SalzburgNorm
KAO Slbg 1975 §49 Abs2;Rechtssatz
Hat die beitragspflichtige Stadtgemeinde ihre Zustimmung zur Kostenaufteilung betreffend den Umbau einer Krankenanstalt unter der Bedingung der einvernehmlichen Findung einer Pauschallösung für den gesamten Betriebsabgang erteilt, ist aber eine derartige Einigung nicht erzielt worden, sind die Kosten der Adaptierung der Altbausubstanz als Kosten iSd § 2 Abs 2 Slbg KAV 1990 von den Kosten der Errichtung des im Zuge der Planung notwendig gewordenen und verwirklichten Neubaus, die nicht in den Betriebsabgang einzurechnen sind, im einzelnen zu trennen und - mit unterschiedlichen rechtlichen Auswirkungen - getrennt auszuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995110007.X02Im RIS seit
11.07.2001