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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §62 Abs3;Rechtssatz
Eine zulässige Anfechtung des Bescheides schon vor der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung hat zur Folge, daß das Beschwerderecht des Bf konsumiert ist und nach erfolgter Zustellung der Ausfertigung nicht nochmals ausgeübt werden kann.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mehrfache Beschwerdeführung Abtretung vom VfGHEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995170007.X05Im RIS seit
30.05.2001Zuletzt aktualisiert am
05.09.2012