RS Vwgh 1995/4/28 94/18/0890

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Veröffentlicht am 28.04.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §17 Abs1;
AVG §36;
AVG §64 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/09/29 94/18/0555 3 (hier: Erlassung einer Ausweisung)

Stammrechtssatz

Unterläßt der Fremde die Behauptung, daß er auf Grund des (durchsetzbaren) erstinstanzlichen Bescheides betreffend die Verhängung eines Aufenthaltsverbotes abgeschoben wurde, kann er durch den Ausschluß der aufschiebenden Wirkung der Berufung gegen die Verhängung des Aufenthaltsverbotes nicht in seinen Rechten verletzt sein (Hinweis E 1.6.1994, 94/18/0258).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994180890.X03

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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