RS Vwgh 1995/4/28 94/18/0463

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Veröffentlicht am 28.04.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §37;
FrG 1993 §37 Abs1;
FrG 1993 §37 Abs2;
FrG 1993 §54 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/06/01 94/18/0263 1 (Bloße Vermutungen, die aus Vorfällen abgeleitet werden, an denen der Fremde nicht beteiligt war, reichen für eine derartige Glaubhaftmachung nicht aus)

Stammrechtssatz

Der Antragsteller in einem Verfahren über einen Antrag nach § 54 Abs 1 FrG 1993 hat durch konkrete Angaben die in § 37 Abs 1 FrG 1993 und/oder § 37 Abs 2 FrG 1993 umschriebene Gefahr bzw Bedrohung glaubhaft zu machen (Hinweis E 25.11.1993, 93/18/0381).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994180463.X07

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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