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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E 13.12.1989, 85/13/0041; E 3.4.1990, 87/14/0122) gehören vermietete Wirtschaftsgüter zum notwendigen Betriebsvermögen des Betriebes des Vermieters, wennn die Vermietung diesem Betrieb dient, somit im wirtschaftlichen Zusammenhang mit jenen Aktivitäten steht, die den Betriebsgegenstand bilden. Dies ist dann der Fall, wenn die Vermietung der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit des Vermieters förderlich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994140151.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019