RS Vwgh 1995/5/9 94/14/0151

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Veröffentlicht am 09.05.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E 13.12.1989, 85/13/0041; E 3.4.1990, 87/14/0122) gehören vermietete Wirtschaftsgüter zum notwendigen Betriebsvermögen des Betriebes des Vermieters, wennn die Vermietung diesem Betrieb dient, somit im wirtschaftlichen Zusammenhang mit jenen Aktivitäten steht, die den Betriebsgegenstand bilden. Dies ist dann der Fall, wenn die Vermietung der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit des Vermieters förderlich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994140151.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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