RS Vwgh 1995/5/9 94/14/0151

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Veröffentlicht am 09.05.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;

Rechtssatz

Die Entnahme von notwendigem Betriebsvermögen erfolgt durch die dauerhafte betriebsfremde Verwendung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994140151.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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