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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Dient ein Grundstück (Gebäude) zum Teil dem Betrieb, zum Teil außerbetrieblichen Zwecken, so stellt der betrieblich genutzte Teil notwendiges Betriebsvermögen dar. Es kommt in einem solchen Fall also, wenn nicht das Ausmaß einer Nutzungsart von untergeordneter Bedeutung ist, zu einer räumlichen Aufteilung des Gebäudes (Hinweis Doralt, EStG/2, § 4 Tz 85f).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994140151.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019