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21/01 HandelsrechtNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage, warum bei der Gewerbeertragsermittlung der beschwerdeführenden GmbH für ein bestimmtes Kalenderjahr der gesamte aus ihrer Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft stammende Gewinn unter die Kürzungsbestimmung des § 8 Z 2 GewStG gefallen ist (Hier: Die abgabepflichtige GmbH ist alleiniger Komplementär der E-KG; X-KG ist Kommanditist der E-KG; von der handelsrechtlichen Ergebnisverteilung abweichende Zurechnung eines Teilbetrages des Verlustes, der auf die X-KG entfiel, an die GmbH; X-KG erzielt Veräußerungsgewinn durch Abtretung ihrer Kommanditanteile an andere Gesellschafter; mit Rücksicht auf die seinerzeit erfolgte Zuweisung eines Verlustanteiles der X-KG an die GmbH wurde ein gleich hoher Teilbetrag dieses Veräußerungsgewinnes ebenfalls abweichend von der handelsrechtlichen Ergebnisverteilung der GmbH zugerechnet).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992130105.X06Im RIS seit
07.06.2001