RS Vfgh 1991/6/26 B758/90

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Veröffentlicht am 26.06.1991
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Index

L7 Wirtschaftsrecht
L7050 Schischule

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
Stmk SchischulG 1969 §3
Stmk SchischulG 1969 §5

Leitsatz

Aufhebung eines Bescheides der Stmk LReg wegen Willkür infolge einer gehäuften Verkennung der Rechtslage betreffs Versagung einer Schischulbewilligung wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit der Schisportausübenden

Rechtssatz

Der angefochtene Bescheid, der die Abweisung der beantragten Schischulbewilligung ausschließlich darauf stützt, daß die Erteilung einer weiteren Schischule im beantragten Gebiet zu einer Gefährdung der körperlichen Sicherheit der Schisportausübenden führen könnte, ist mit einer gehäuften Verkennung der Rechtslage belastet; dies aber bedeutet Willkür.

Regelungen, die der Hintanhaltung von Gefahren dienen, die mit der Abhaltung des Schiunterrichts und der Ausübung des Schisports verbunden sind, enthält das Stmk SchischulG derzeit nicht.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Schischulen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1991:B758.1990

Dokumentnummer

JFR_10089374_90B00758_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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