RS Vwgh 1995/5/10 95/11/0125

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.05.1995
beobachten
merken

Index

24/01 Strafgesetzbuch
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1;
KFG 1967 §66 Abs2;
StGB §127;
StGB §128;

Rechtssatz

Einbruchsdiebstählen, der Begehung einer Mehrzahl von Diebstählen unter Verwendung eines Kfz oder besonders gelagerten schweren Diebstählen kommt gleiches Gewicht wie den in § 66 Abs 2 KFG aufgezählten bestimmten Tatsachen zu, weshalb sie als bestimmte Tatsachen iSd § 66 Abs 1 KFG angesehen werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995110125.X02

Im RIS seit

20.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten