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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des Sbg SchischulG 1989 mangels Legitimation; gerichtliches Verfahren anhängigRechtssatz
Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung des §4 Abs1 und der Worte "einschließlich der besonderen Schilaufarten (Buckelpiste-, Trickschi-, Monoschifahren, Schiballett, Kunstspringen u. dgl.)" in §2 Abs1 Sbg SchischulG 1989 mangels Legitimation.
Wie der Antragsteller selbst darlegt, wurde gegen ihn beim Landesgericht Salzburg Klage nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb wegen behaupteten Verstoßes gegen die Bestimmungen des Sbg SchischulG 1989 erhoben.
Im Zuge dieses gerichtlichen Verfahrens besteht für den Antragsteller als Partei Gelegenheit, seine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die angefochtenen Gesetzesstellen vorzutragen und bei dem in dieser Rechtssache in zweiter Instanz zuständigen Gerichtshof die Stellung eines Antrages auf Gesetzesprüfung nach Art140 B-VG anzuregen.
Daß sich das Oberlandesgericht Linz im Verfahren über den vom Beklagten erhobenen Rekurs gegen eine einstweilige Verfügung nicht veranlaßt sah, einen Gesetzesprüfungsantrag zu stellen, hat weder zur Folge, daß das Gesetz nunmehr unmittelbar in die Rechtssphäre des Betroffenen eingreift, noch ergibt sich daraus eine gleichsam subsidiäre Antragslegitimation.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, SchischulenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1991:G134.1990Dokumentnummer
JFR_10089374_90G00134_01