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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §198;Rechtssatz
Einer Abgabenentlastung, die durch Erlassung eines Abgabenbescheides zu erfolgen hat, kommt Vorrang gegenüber einer Nachsichtsmaßnahme zu, die dasselbe Ziel verfolgt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992130125.X04Im RIS seit
07.06.2001