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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/15/0194 E 24. Juni 1985 RS 2Stammrechtssatz
Eine Unbilligkeit der Einhebung von Abgaben ist dann gegeben, wenn sie sich auf das Vorliegen eines in subjektiven Verhältnissen des Steuerpflichtigen oder des Steuergegenstandes gelegenen Sachverhaltselementes gründet, aus dem sich ein wirtschaftliches Mißverständis zwischen der Einhebung der Abgabe und den in jenem subjekitven Bereich entstehenden Nachteilen ergibt (Hinweis E 1.3.1983, 82/14/0197).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995130010.X01Im RIS seit
11.07.2001