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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §355;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/08/0119 95/08/0120 95/08/0121Rechtssatz
Ob in der Hauptfragenentscheidung die Versicherungspflicht zutreffend beurteilt wurde, kann - aufgrund der Bindung in dieser Frage bei der Vorfragenbeurteilung in der Beitragssache - nicht im verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren gegen den Beitragsbescheid beurteilt werden, sondern ausschließlich im Berufungsverfahren und im anschließenden Beschwerdeverfahren betreffend die Versicherungspflicht.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Sachverhalt VorfrageEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995080118.X03Im RIS seit
11.07.2001