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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ASVG §4 Abs1 Z2;Rechtssatz
Ob eine Person, die in einer Rechtsanwaltskanzlei angestellt ist und nicht Rechtsanwaltsanwärter ist, nach dem KollV Angestellte in Rechtsanwaltskanzleien Anspruch auf ein Entgelt nach den (das tatsächlich dem Angestellten bezahlte Entgelt übersteigenden) Mindestsätzen der Berufsgruppe I bzw II oder nur nach den (das tatsächlich gezahlte Entgelt unterschreitenden) Mindestsätzen der "Lehrlingsentschädigung" hat, ist nicht primär davon abhängig, was (in den Bestimmungen des § 4 Abs 1 Z 2 und § 44 Abs 1 Z 1 ASVG unter Lehrlinge versteht, zumal auch ein als Lehrling bezeichneter Dienstnehmer, der kein Lehrling iSd genannten ASVG Bestimmungen ist, aufgrund einer dies ausdrücklich anordnenden wirksamen Rechtsvorschrift nur einen Anspruch auf eine darin geregelte "Lehrlingsentschädigung" hat. Entscheidend ist vielmehr, was der gegenständliche Kollektivvertrag mit der Bezeichnung "Lehrlingsentschädigung" und "Lehrling", dem eine solche Lehrlingsentschädigung zusteht, meint.
Schlagworte
Entgelt Begriff AnspruchslohnEntgelt Begriff Entschädigung VergütungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993080141.X01Im RIS seit
23.11.2001Zuletzt aktualisiert am
09.08.2010