RS Vwgh 1995/5/16 93/08/0141

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Veröffentlicht am 16.05.1995
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs1 Z2;
ASVG §44 Abs1 Z1;
ASVG §49 Abs1;
KollV Angestellte Rechtsanwaltskanzleien;

Rechtssatz

Ob eine Person, die in einer Rechtsanwaltskanzlei angestellt ist und nicht Rechtsanwaltsanwärter ist, nach dem KollV Angestellte in Rechtsanwaltskanzleien Anspruch auf ein Entgelt nach den (das tatsächlich dem Angestellten bezahlte Entgelt übersteigenden) Mindestsätzen der Berufsgruppe I bzw II oder nur nach den (das tatsächlich gezahlte Entgelt unterschreitenden) Mindestsätzen der "Lehrlingsentschädigung" hat, ist nicht primär davon abhängig, was (in den Bestimmungen des § 4 Abs 1 Z 2 und § 44 Abs 1 Z 1 ASVG unter Lehrlinge versteht, zumal auch ein als Lehrling bezeichneter Dienstnehmer, der kein Lehrling iSd genannten ASVG Bestimmungen ist, aufgrund einer dies ausdrücklich anordnenden wirksamen Rechtsvorschrift nur einen Anspruch auf eine darin geregelte "Lehrlingsentschädigung" hat. Entscheidend ist vielmehr, was der gegenständliche Kollektivvertrag mit der Bezeichnung "Lehrlingsentschädigung" und "Lehrling", dem eine solche Lehrlingsentschädigung zusteht, meint.

Schlagworte

Entgelt Begriff AnspruchslohnEntgelt Begriff Entschädigung Vergütung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993080141.X01

Im RIS seit

23.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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