RS Vwgh 1995/5/16 94/08/0150

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Veröffentlicht am 16.05.1995
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs1;

Rechtssatz

Ein Motivationskurs und Berufsorientierungskurs stellt eine Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt iSd § 10 Abs 1 AlVG dar, weil im Rahmen der Berufsorientierung, des Bewerbungstrainings und einer intensiven Hilfestellung bei der Arbeitsplatzsuche eine Lösung des Beschäftigungsproblems erreicht werden soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994080150.X01

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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