RS Vwgh 1995/5/16 94/08/0150

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Veröffentlicht am 16.05.1995
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs1;

Rechtssatz

Wird dem Arbeitslosen mitgeteilt, daß die Einstiegsphase des Motivationskurses noch nicht abgelaufen ist und er noch am selben Tag im Kurs vorsprechen soll, lehnt er dies jedoch im Hinblick auf den von ihm besuchten Vorbereitungskurs auf die Meisterprüfung für Lüftungsanlagenbauer ab, verweigert er die Teilnahme an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Ein wichtiger Grund für die Weigerung des Arbeitslosen an der Teilnahme an einer solchen Maßnahme liegt auch nicht vor, wenn der Motivationskurs seine Vermittlungschancen am Arbeitsmarkt eher verbessert als der Vorbereitungskurs auf die Meisterprüfung (hier: der Arbeitslose ist gelernter Kfz-Mechaniker; Besuch des Vorbereitungskurses auf die Meisterprüfung für Lüftungsanlagenbauer, seit neun Jahren arbeitslos, beim Arbeitsamt ist keine offene Stelle für Lüftungsanlagenbauer gemeldet).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994080150.X02

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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