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50/04 BerufsausbildungNorm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
Wird außer den Fertigkeiten, die ausschließlich in einer Rechtsanwaltskanzlei gefragt sind, auch eine Ausbildung vermittelt, die in jedem Berufszweig als Bürokaufmann benötigt wird, ist trotzdem Gegenstand des Lehrvertrages die Erlernung der Tätigkeit einer Rechtsanwaltsgehilfin mit dem dort umschriebenen Berufsbild, wozu der Besuch einer Berufsschule nicht erforderlich ist (und nach § 20 SchPflG auch nicht vorgeschrieben ist), und nicht jener eines Bürokaufmanns mit den aufgrund des § 8 BAG 1969 erlassenen Ausbildungsrichtlinien und dem im Rahmen des dualen Systems der Ausbildung nach dem BAG 1969 (Hinweis Berger-Fida-Gruber, BAG 1969, Anm 2 zu § 1 BAG 1969) verpflichtenden Besuch einer Berufsschule, und wird daher mit einem solchen Lehrvertrag kein Lehrverhältnis iSd BAG 1969 begründet.
Schlagworte
KollektivvertragSondervereinbarungEntgelt Begriff Entschädigung VergütungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993080141.X05Im RIS seit
23.11.2001Zuletzt aktualisiert am
09.08.2010