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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Das AsylG (1968) kannte keine ausdrückliche Regelung für den Fall, daß bereits ein Asylantrag gestellt und rechtskräftig abgewiesen wurde (daher Anwendung des AVG).
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993011504.X04Im RIS seit
11.07.2001