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20/05 Wohnrecht MietrechtNorm
BDG 1979 §80 Abs5 Z2;Rechtssatz
Bei Beurteilung der Geringfügigkeit eines Deliktes iSd § 30 Abs 2 Z 3 MRG ist grundsätzlich davon auszugehen, daß bei einer strafbaren Handlung, die Verbrechenseignung besitzt, von vornherein nicht von Geringfügigkeit gesprochen werden kann (Hinweis OGH 25.2.1976, 1 Ob 536/76, MietSlg 28303). Der Tatbestand des § 207 StGB entspricht diesen Anforderungen. Dem Umstand, daß die vom Verhalten des Bf betroffenen Personen bereits aus dem Haus ausgezogen sind, kommt keine entscheidende Bedeutung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994120216.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
22.08.2011