RS Vwgh 1995/5/17 94/01/0404

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Veröffentlicht am 17.05.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §4;
VwRallg;

Rechtssatz

Da es im Beschwerdefall während des Asylverfahrens erster Instanz gem dem damals geltenden AsylG (1968) keine Möglichkeit eines Antrages auf Ausdehnung des Asyls gegeben hat, hätte die Beh erster Instanz den Asylantrag des Asylwerbers gar nicht als Ausdehnungsantrag deuten können. Ein Ausdehnungsantrag steht seit Inkrafttreten des AsylG 1991 jederzeit offen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994010404.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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