RS Vwgh 1995/5/17 94/12/0209

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Veröffentlicht am 17.05.1995
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Index

L22005 Landesbedienstete Salzburg
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
LBG Slbg 1987 §6b Z2;
VwRallg;

Rechtssatz

Die in § 6b Z 2 Slbg LBG 1987 verwendete Formulierung "berücksichtigungswürdige Fälle" stellt einen unbestimmten Gesetzesbegriff dar. Die Beurteilung, ob ein solcher Fall vorliegt oder nicht, setzt primär die Erhebung und Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes voraus.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994120209.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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