Index
L22005 Landesbedienstete SalzburgNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die in § 6b Z 2 Slbg LBG 1987 verwendete Formulierung "berücksichtigungswürdige Fälle" stellt einen unbestimmten Gesetzesbegriff dar. Die Beurteilung, ob ein solcher Fall vorliegt oder nicht, setzt primär die Erhebung und Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes voraus.
Schlagworte
Sachverhalt SachverhaltsfeststellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994120209.X02Im RIS seit
11.07.2001