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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/12/0015Rechtssatz
Liegt ein dienstliches Interesse an der Dienstzuteilung bzw deren Verlängerung vor, so ist die Behörde nicht verhalten, vor dem Verfügen dieser Dienstzuteilung bzw deren Verlängerung Beweis über die Richtigkeit der gegen die Amtsführung des Beamten erhobenen Vorwürfe abzuführen und den umfangreichen strittigen Sachverhalt einer abschließenden Klärung zuzuführen.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle WahrheitBeweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994120003.X02Im RIS seit
22.02.2002Zuletzt aktualisiert am
11.08.2009