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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §182 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/10/16 91/01/0127 1Stammrechtssatz
Die Adoption eines (mj) Fremden durch eine Person, die bereits österreichischer Staatsbürger ist, bewirkt keinen Staatsbürgerschaftserwerb ex lege für das Wahlkind. Dieser Fall einer Annahme an Kindesstatt stellt vielmehr einen der begünstigten Verleihungstatbestände dar, der keinesfalls dem Erwerbstatbestand der Abstammung (Legitimation) gem § 6 Z 1 StbG 1985 gleichzuhalten ist
(Hinweis E 3.2.1976, 448/75, VwSlg 8979 A/1976).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994010465.X01Im RIS seit
20.11.2000