Index
10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / AbgabenRechtssatz
Haftungsbescheid; Vergnügungssteuerschuld im Betrag von S 1,077.755,-
Folge
Angesichts der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Beschwerdeführerin (vermögenslos; monatliches Einkommen von ca. S 9.500,-) und der erheblichen Nachteile, die ihr durch den sofortigen Vollzug des angefochtenen Bescheides erwachsen, sowie der Tatsache, daß keine zwingenden öffentlichen Interessen entgegenstehen, war dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemäß §85 Abs2 und Abs4 VfGG F o l g e zu geben.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1991:B898.1991Dokumentnummer
JFR_10089091_91B00898_01