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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/02/0146 B 13. Dezember 1989 RS 1Stammrechtssatz
Dem Mängelbehebungsauftrag wird dann nicht entsprochen (Fiktion der Zurückziehung der Beschwerde), wenn dem Beschwerdevertreter ua der Auftrag erteilt wird, den vom Bfr selbst verfassten (ursprünglichen) Beschwerdeschriftsatz zu unterfertigen, der Rechtsanwalt aber zwar mit einem von ihm unterfertigten Ergänzungsschriftsatz die übrigen Mängel der Beschwerde behebt, jedoch den (ursprünglichen) Beschwerdeschriftsatz nicht unterfertigt.
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995210090.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
24.08.2012