RS Vwgh 1995/5/18 94/06/0191

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Veröffentlicht am 18.05.1995
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1002;
AVG §10 Abs2;
VVG §10 Abs2;

Rechtssatz

Obwohl Rechtswidrigkeiten, die im Titelverfahren unterlaufen sind (so zB das Einschreiten eines Vertreters ohne Vollmacht), im Vollstreckungsverfahren nicht mehr bekämpft werden können, liegt dennoch ein Vollstreckungshindernis iSd § 10 Abs 2 VVG vor, wenn der Mangel zugleich eine ordnungsgemäße Zustellung des Titelbescheides hinderte.

Schlagworte

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994060191.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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