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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1002;Rechtssatz
Obwohl Rechtswidrigkeiten, die im Titelverfahren unterlaufen sind (so zB das Einschreiten eines Vertreters ohne Vollmacht), im Vollstreckungsverfahren nicht mehr bekämpft werden können, liegt dennoch ein Vollstreckungshindernis iSd § 10 Abs 2 VVG vor, wenn der Mangel zugleich eine ordnungsgemäße Zustellung des Titelbescheides hinderte.
Schlagworte
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994060191.X01Im RIS seit
20.11.2000