RS Vwgh 1995/5/18 94/18/0323

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Veröffentlicht am 18.05.1995
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §18 Abs2 Z1;
FrG 1993 §19;
StGB §129;
StGB §143;

Rechtssatz

Ob der Fremde bei Begehung seiner strafbaren Handlungen (Verbrechen des schweren Raubes und Einbruchsdiebstahl) als "besonders markantes Mitglied einer Jugendbande" agiert hat, ist für die Frage der Rechtmäßigkeit der nach § 19 FrG 1993 vorgenommenen Beurteilung ohne wesentliche Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994180323.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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