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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §1;Rechtssatz
Behauptet der Fremde, daß der Bescheid, mit dem das Aufenthaltsverbot erlassen wurde, insofern gegen "formelles und materielles Recht" verstoße, als im Hinblick auf den "qualifizierten Beweis die rechtserhebliche Feststellung nicht durch - irgendeinen - Bediensteten des Arbeitsamtes, sondern, wie der Gesetzgeber fordert, durch ein Organ des Arbeitsamtes zu erfolgen hat", ist ihm zu erwidern, daß der Gegensatz zwischen "Bediensteten" und "Organ" (präziser: "Organwalter") nicht existiert.
Schlagworte
BehördenorganisationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994181129.X02Im RIS seit
11.07.2001