RS Vwgh 1995/5/18 94/18/1129

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Veröffentlicht am 18.05.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §1;
FrG 1993 §18 Abs2 Z8;
VwRallg;

Rechtssatz

Behauptet der Fremde, daß der Bescheid, mit dem das Aufenthaltsverbot erlassen wurde, insofern gegen "formelles und materielles Recht" verstoße, als im Hinblick auf den "qualifizierten Beweis die rechtserhebliche Feststellung nicht durch - irgendeinen - Bediensteten des Arbeitsamtes, sondern, wie der Gesetzgeber fordert, durch ein Organ des Arbeitsamtes zu erfolgen hat", ist ihm zu erwidern, daß der Gegensatz zwischen "Bediensteten" und "Organ" (präziser: "Organwalter") nicht existiert.

Schlagworte

Behördenorganisation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994181129.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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