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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/12/09 91/13/0118 4 (hier: Unkenntnis hinsichtlich der Verpflichtung zur Berichtgung des Vorsteuerabzuges gem § 16 Abs 1 UStG 1972 bei Änderung der Bemessungsgrundlage).Stammrechtssatz
Die Unkenntnis der Steuerpflicht von Einnahmen bewirkt keine Unbilligkeit der Einhebung der Abgabenschuld, zumal die Unkenntnis einer Verwaltungsvorschrift nur dann als unverschuldet angesehen werden kann, wenn jemandem die Verwaltungsvorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993150234.X05Im RIS seit
20.11.2000