RS Vwgh 1995/5/18 93/15/0234

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.05.1995
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §236 Abs1;
UStG 1972 §16 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/12/09 91/13/0118 4 (hier: Unkenntnis hinsichtlich der Verpflichtung zur Berichtgung des Vorsteuerabzuges gem § 16 Abs 1 UStG 1972 bei Änderung der Bemessungsgrundlage).

Stammrechtssatz

Die Unkenntnis der Steuerpflicht von Einnahmen bewirkt keine Unbilligkeit der Einhebung der Abgabenschuld, zumal die Unkenntnis einer Verwaltungsvorschrift nur dann als unverschuldet angesehen werden kann, wenn jemandem die Verwaltungsvorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993150234.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten