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L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
AVG §52;Rechtssatz
Wohnbauten sind im reinen Wohngebiet gem § 23 Abs 5 lit a Stmk ROG schlechthin zulässig. Die Beurteilung, ob eine Anlage oder ein Vorhaben dem Gebietscharakter widerspricht, ist allenfalls iZm der Widmung für sonstige Nutzungen vorzunehmen. In Wohngebieten ist die Errichtung von Wohnbauten zulässig und sind die von einem Wohnhaus im Wohngebiet typischerweise ausgehenden Immissionen von Nachbarn hinzunehmen. Die Einholung eines Sachverständigengutachtens betreffend derartige Immissionen ist - sofern nicht besondere Umstände des Einzelfalles vorliegen - nicht erforderlich (Hinweis E 12.4.1984, 83/06/0246, hinsichtlich § 4 Abs 3 Stmk BauO 1968 und E 20.10.1994, 93/06/0173, hinsichtlich § 12 Tir ROG 1972).
Schlagworte
Sachverständiger Entfall der BeiziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995060095.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
25.02.2010