RS Vwgh 1995/5/18 93/15/0095

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Veröffentlicht am 18.05.1995
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

ABGB §1090;
BAO §24 Abs1 litd;

Rechtssatz

Abgesehen davon, daß bei Bestandverhältnissen in der Regel kein wirtschaftliches Eigentum des Bestandnehmers am Bestandgegenstand gegeben ist (Hinweis E 17.4.1989, 88/15/0097), so kann vor allem dann wirtschaftliches Eigentum des Bestandnehmers nicht angenommen werden, wenn der Bestandgeber durch den Bestandvertrag nicht an der Übertragung seiner Eigentumsanteile an einen Dritten gehindert ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993150095.X04

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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