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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Nachbarn können mit einer allfälligen Verletzung einer Baugrenzlinie zu den Grundstücken ANDERER Nachbarn keine Verletzung IHRER subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte geltend machen, sodaß ihnen diesbezüglich kein Mitspracherecht zukommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994060265.X02Im RIS seit
03.05.2001