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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Bestimmungen des § 61 Abs 2 lit b Stmk BauO 1968 iVm § 23 Abs 5 lit b Stmk ROG räumen dem Nachbarn ein subjektives öffentliches Recht auf Schutz vor Immissionen ein (hier betreffend die vorgesehene Nutzung einer "Großgarage für Oldtimer, Wohnmobile und Boote" die nicht gewerbsmäßig betrieben wird).
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992060068.X08Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
24.08.2012