RS Vwgh 1995/5/18 93/15/0234

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Veröffentlicht am 18.05.1995
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §236 Abs1;
UStG 1972 §12;
UStG 1972 §16 Abs1 Z2;
UStG 1972 §16 Abs1;

Rechtssatz

Hat ein Steuerpflichtiger infolge des Verzichtes eines Gläubigers auf Forderungen, die Umsatzsteuer beinhalten, für die der Steuerpflichtige bereits den Vorsteuerabzug gem § 12 UStG 1972 in Anspruch genommen hat, eine Berichtigung des Vorsteuerabzuges iSd § 16 Abs 1 Z 2 UStG 1972 vorzunehmen und führt dies für den Steuerpflichtigen zu einer Zahllast, so ist das eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage; es kann nicht davon die Rede sein, daß hier ein vom Gesetzgeber nicht beabsichtigtes atypisches Ergebnis eingetreten ist. Eine sachliche Unbilligkeit iSd § 236 Abs 1 BAO liegt daher nicht vor (Hinweis E 8.4.1991, 90/15/0015).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993150234.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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