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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Rechtssatz
Hat ein Steuerpflichtiger infolge des Verzichtes eines Gläubigers auf Forderungen, die Umsatzsteuer beinhalten, für die der Steuerpflichtige bereits den Vorsteuerabzug gem § 12 UStG 1972 in Anspruch genommen hat, eine Berichtigung des Vorsteuerabzuges iSd § 16 Abs 1 Z 2 UStG 1972 vorzunehmen und führt dies für den Steuerpflichtigen zu einer Zahllast, so ist das eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage; es kann nicht davon die Rede sein, daß hier ein vom Gesetzgeber nicht beabsichtigtes atypisches Ergebnis eingetreten ist. Eine sachliche Unbilligkeit iSd § 236 Abs 1 BAO liegt daher nicht vor (Hinweis E 8.4.1991, 90/15/0015).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993150234.X04Im RIS seit
20.11.2000