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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Tir BauO 1989 räumt dem Nachbarn kein subjektives öffentliches Recht ein, die Beseitigung eines konsenswidrig errichteten Baues verlangen zu können.
Schlagworte
Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher AuftragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995060037.X03Im RIS seit
11.07.2001