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32/03 Steuern vom VermögenNorm
BewG 1955 §11 Abs1;Rechtssatz
Ein mit Schenkungsvertrag eingeräumtes Wohnrecht an einer Wohnung ist bei der Veranlagung zur Vermögensteuer auch dann zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige dieses Recht erst zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich ausübt. Lediglich ein aufschiebend bedingter Erwerb des Rechts kann eine Berücksichtigung bei der Vermögensteuer ausschließen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993150095.X01Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009