RS Vwgh 1995/5/18 92/06/0068

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.05.1995
beobachten
merken

Index

L82000 Bauordnung
L82256 Garagen Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauRallg;
GaragenO Stmk 1979 §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/10/20 94/06/0118 4

Stammrechtssatz

Erst im Baubewilligungsverfahren trifft den Bauwerber die Verpflichtung, ein in seinen Einzelheiten klar umrissenes Projekt darzulegen, weshalb auch erst nach endgültigem Vorliegen der konkreten baulichen Ausgestaltung der Immissionsschutz der Nachbarn nach § 5 Abs 1 Stmk GaragenO durch die Behörde zu prüfen ist.

Schlagworte

Planung Widmung BauRallg3Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992060068.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten