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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §431;Rechtssatz
§ 2 lit i Vlbg BauG 1972 ist iSd ABGB zu verstehen. Soferne keine der im ABGB vorgesehene Ausnahmen oder der in speziellen Gesetzen (Hinweis § 44 Vlbg RPG) geregelten Ausnahmen vorliegt, ist bei der Abgrenzung, wem die Parteistellung im Verfahren nach dem Vlbg BauG Parteistellung zukommt, darauf abzustellen, ob das Eigentum an der Liegenschaft iSd ABGB erworben wurde oder nicht (Hinweis E 18.1.1994, 93/05/0186).
Schlagworte
Baurecht Grundeigentümer RechtsnachfolgerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995060040.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009