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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/06/0179 1Stammrechtssatz
Nach stRsp des VwGH können Rechte des Nachbarn durch Unterlassung eines im § 3 Abs 3 Stmk BauO 1968 vorgesehenen Abspruches schon deshalb nicht beeinträchtigt sein, weil er sein Mitsprachrecht - erheblich konkreter - in seinen Einwendungen gegen die Baubewilligung geltend machen und ausführen kann, inwieweit das Projekt mit dem von der Behörde auszuübenden Planungsermessen in Widerspruch steht (Hinweis E 25.2.1988, 84/06/0191).
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenBesondere Rechtsgebiete BaurechtBewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4ErmessenParteiengehör AllgemeinMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete BaurechtParteiengehörNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992060068.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
24.08.2012