RS Vwgh 1995/5/18 95/18/0839

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Veröffentlicht am 18.05.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §6 Abs3;
B-VG Art18 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Auffassung des Fremden, daß § 6 Abs 3 AufenthaltsG 1992 die "Grundbedingung der Gesetzklarheit" vermissen lasse, vermag der VwGH nicht beizutreten. Allfälligen Pressemeldungen über einen "vereinfachten" Vollzug der "Ausländergesetze" kommt keine rechtserhebliche Bedeutung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995180839.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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