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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AufG 1992 §6 Abs3;Rechtssatz
Der Auffassung des Fremden, daß § 6 Abs 3 AufenthaltsG 1992 die "Grundbedingung der Gesetzklarheit" vermissen lasse, vermag der VwGH nicht beizutreten. Allfälligen Pressemeldungen über einen "vereinfachten" Vollzug der "Ausländergesetze" kommt keine rechtserhebliche Bedeutung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995180839.X01Im RIS seit
11.07.2001