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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
GewO 1973 §367 Z26;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/04/23 88/04/0029 5 (hier: der Auftrag an den Konsenswerber "wirksame" Maßnahmen zu ergreifen, ohne diese Maßnahmen näher zu konkretisieren, - wobei es dem Konsenswerber überlassen bleibt, welche Maßnahmen er im einzelnen für "wirksam" hält und ergreift - widerspricht dem Erfordernis der Bestimmtheit der Auflagen iSd § 77 Abs 1 GewO 1973)Stammrechtssatz
Auflagen müssen so klar gefaßt sein, daß sie dem Verpflichteten jederzeit die Grenzen seines Verhaltens und damit die Einhaltung der Auflagen zweifelsfrei erkennen lassen (Hinweis E 19.6.1990, 89/04/0249).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995040035.X01Im RIS seit
11.07.2001