RS Vwgh 1995/5/23 92/07/0065

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Veröffentlicht am 23.05.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwRallg;
WRG 1959 §63 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/07/0135 E 19. April 1994 RS 2

Stammrechtssatz

Bei einem Zwangsrecht iSd § 63 lit b WRG 1959 besitzt der Zwangsverpflichtete zwar keinen Anspruch darauf, dass bei einem zu bewilligenden Vorhaben bestimmte, ihm zweckmäßig erscheinende Varianten realisiert werden; er hat jedoch ein Recht darauf, dass ein Zwangsrecht zu seinen Lasten nicht ohne die die Maßnahme rechtfertigende Interessenabwägung im Sinne des Gesetzes begründet wird (Hinweis E 14. Juni 1983, 83/07/0026).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992070065.X03

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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