RS Vwgh 1995/5/23 95/07/0027

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Veröffentlicht am 23.05.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1854/49 B 23. Oktober 1950 VwSlg 1704 A/1950 RS 1

Stammrechtssatz

Die Präklusionsfolge des § 42 Abs 1 AVG trifft nur die potentiellen Gegner des der Verhandlung zugrundeliegenden Vorhabens, nicht aber diejenige Partei, von der das Vorhaben ausgeht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995070027.X02

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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