Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §360 Abs1;Rechtssatz
Wenn auch nach der durch die GewRNov 1992 geschaffenen Rechtslage für eine Maßnahme nach § 360 Abs 1 GewO 1994 nicht mehr eine erfolgte Verurteilung wegen einer einschlägigen Verwaltungsübertretung Voraussetzung ist, sondern der Verdacht einer derartigen Übertretung ausreicht, so bildet es grundsätzlich keine Rechtswidrigkeit, wenn das Bestehen eines derartigen Verdachtes aus einer erfolgten Verurteilung wegen einer solchen Verwaltungsübertretung verbunden mit der Feststellung, das inkriminierte Verhalten bestehe weiter fort, abgeleitet wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995040015.X01Im RIS seit
20.11.2000