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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Ist ein Berufungserkenntnis eines UVS, mit dem der gewerberechtliche Geschäftsführer einer juristischen Person wegen in § 360 Abs 1 GewO 1994 genannten Verwaltungsübertretungen rechtskräftig verurteilt worden ist, aufgrund seiner Aufhebung gem § 42 Abs 3 VwGG als nicht erlassen anzusehen, so erweist sich ein Bescheid (hier: Berufungsbescheid), mit dem Maßnahmen iSd § 360 Abs 1 GewO 1994 verfügt werden, insoweit als rechtswidrig, als er (hinsichtlich bestimmter Teile der betreffenden Betriebsanlage) das Vorliegen eines Verdachtes iSd § 360 Abs 1 GewO 1994 allein auf dieses Berufungserkenntnis stützt.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995040015.X02Im RIS seit
20.11.2000