RS Vwgh 1995/5/23 94/07/0110

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Veröffentlicht am 23.05.1995
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Index

L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Oberösterreich
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
80/06 Bodenreform

Norm

ABGB §1460;
ABGB §492;
FlVfGG §34 Abs3;
FlVfGG §34 Abs4;
FlVfLG OÖ 1979 §102 Abs1;
FlVfLG OÖ 1979 §102 Abs2 lita;

Rechtssatz

Es trifft zwar zu, daß es den Erwerb oder den Fortbestand der Dienstbarkeit nicht beeinträchtigt, wenn sich der Wegverlauf innerhalb oder nach der Ersitzungszeit GERINGFÜGIG ändert (Hinweis OGH 2.3.1976 5 Ob 510/76 SZ 49/33; OGH 13.3.1986, 7 Ob 551/86, SZ 59/50); dies gilt aber nur, wenn es sich um Veränderungen auf derselben Liegenschaft handelt (Hinweis SZ 59/50), nicht jedoch, wenn Liegenschaften verschiedener Eigentümer, bei denen zudem für die Ersitzung einer Dienstbarkeit unterschiedliche Fristen gelten, in Betracht kommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994070110.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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