RS Vwgh 1995/5/23 94/04/0081

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Veröffentlicht am 23.05.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0571/68 E 28. November 1948 RS 1 (Hier ohne Hinweis E 6.10.1961, 1649/59)

Stammrechtssatz

Die Prüfung der Zulässigkeit der Durchbrechung der Rechtskraft auf Grund eines geänderten Sachverhaltes darf ausschließlich nur anhand jener Gründe erfolgen, die von der Partei in 1.Instanz zur Begründung ihres Begehrens auf neuerliche Entscheidung geltend gemacht worden sind. Derartige Gründe können daher in der Berufung nicht neu geltend gemacht werden oder im Berufungsverfahren von der Partei ausgewechselt werden (Hinweis E 6.10.1961, 1649/59).

Schlagworte

Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Berufungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994040081.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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