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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0571/68 E 28. November 1948 RS 1 (Hier ohne Hinweis E 6.10.1961, 1649/59)Stammrechtssatz
Die Prüfung der Zulässigkeit der Durchbrechung der Rechtskraft auf Grund eines geänderten Sachverhaltes darf ausschließlich nur anhand jener Gründe erfolgen, die von der Partei in 1.Instanz zur Begründung ihres Begehrens auf neuerliche Entscheidung geltend gemacht worden sind. Derartige Gründe können daher in der Berufung nicht neu geltend gemacht werden oder im Berufungsverfahren von der Partei ausgewechselt werden (Hinweis E 6.10.1961, 1649/59).
Schlagworte
Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme BerufungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994040081.X02Im RIS seit
20.11.2000