RS Vwgh 1995/5/23 91/07/0120

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Veröffentlicht am 23.05.1995
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs1;

Rechtssatz

Erfordert die Durchführung eines wasserpolizeilichen Auftrages Genehmigungen nach anderen Rechtsvorschriften, so ist es Sache des Auftragsadressaten, sich um die Erlangung dieser Genehmigungen zu bemühen (Hinweis E 28.7.1994, 92/07/0154).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1991070120.X03

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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