RS Vwgh 1995/5/23 94/07/0006

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Veröffentlicht am 23.05.1995
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §21 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/03/18 90/07/0126 2

Stammrechtssatz

Dem Antrag auf Wiederverleihung ist nur bei Einhaltung des im Zeitpunkt der Wiederverleihung maßgeblichen Standes der Technik und bei im Zeitpunkt der Wiederverleihung nicht entgegenstehenden maßgeblichen wirtschaftlichen Verhältnissen stattzugeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994070006.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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